Seit dem 17.11.2021 gilt die Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg. Für die Nutzung der Reithalle, des Reitgeländes sowie das Betreten der Stallungen ist daher die Einhaltung der 2-G-Regelung erforderlich.

Das heißt:

  • Die Reitanlage, die Reithalle und die Stallungen dürfen ab sofort nur noch von Geimpften und Genesenen mit entsprechendem Nachweis betreten und genutzt werden.
  • Die Anzahl der Haushalte ist nicht mehr von Bedeutung. Wir bitten euch jedoch die Hygiene- u. Abstandsregelungen einzuhalten.
  • Für SchülerInnen genügt ein offiziell gültiger Schülerausweis.
  • Für die Nachvollziehung der Infektionswege ist es zwingend notwendig, dass ihr vor jeder Reithallennutzung einen Eintrag in unserem TimeTree-Kalender vornehmt.
  • Die Vorstandschaft behält sich vor, den Impf-und Genesenenstatus stichprobenartig zu überprüfen.

Vielen Dank für eure gegenseitige Rücksichtnahme. Bleibt gesund!