Seit dem 17.11.2021 gilt die Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg. Für die Nutzung der Reithalle, des Reitgeländes sowie das Betreten der Stallungen ist daher die Einhaltung der 2-G-Regelung erforderlich.
Das heißt:
- Die Reitanlage, die Reithalle und die Stallungen dürfen ab sofort nur noch von Geimpften und Genesenen mit entsprechendem Nachweis betreten und genutzt werden.
- Die Anzahl der Haushalte ist nicht mehr von Bedeutung. Wir bitten euch jedoch die Hygiene- u. Abstandsregelungen einzuhalten.
- Für SchülerInnen genügt ein offiziell gültiger Schülerausweis.
- Für die Nachvollziehung der Infektionswege ist es zwingend notwendig, dass ihr vor jeder Reithallennutzung einen Eintrag in unserem TimeTree-Kalender vornehmt.
- Die Vorstandschaft behält sich vor, den Impf-und Genesenenstatus stichprobenartig zu überprüfen.
Vielen Dank für eure gegenseitige Rücksichtnahme. Bleibt gesund!